zurück
Bericht zur erneuten Verurteilung des Liedermachers Frank Rennicke
Anfang Januar 2006 fand im Stuttgarter Landgericht der dritte und letzte Verhandlungstag im neuesten Prozeß gegen Frank Rennicke statt. Angeklagt war der Barde wegen des Verdachtes, er habe den Tatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) durch das „erneute“ Einstellen des „Heimatvertriebenen-Liedes“ auf seiner Internetseite im Oktober 2000 erfüllt.
Bereits im November 2000 war der Sänger nach § 130 StGB wegen dieses aus dem Jahre 1986 stammenden Liedes im Zusammenhang mit der Verbreitung vom Amtsgericht Böblingen verurteilt worden. Der Liedermacher hatte in diesem Lied die Vertreibung der Sudetendeutschen 1945 besungen und die „Umvolkung und Überfremdung“ in eine multikulturelle Gesellschaft als moderne Heimatvertreibung angeklagt.
Im Herbst 2002 erfolgte nach acht Verhandlungstagen ein Skandalurteil (selbst die Ehefrau Ute Rennicke wurde wegen einer fernmündlichen Bestellungsannahme zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, der Liedermacher zu 17 Haft auf Bewährung sowie Einziehung vom DM 70.450,-) durch das Landgericht Stuttgart.
Im August 2003 wurde dieses Urteil rechtskräftig durch das Oberlandesgericht Stuttgart durch die Zurückweisung der Revision (der Fall liegt seitdem beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als Verfassungsklage vor, da es bei dem Lied nicht um „Volksverhetzung“, sondern um eine massive Existenzvernichtung einer Familie durch politische Behörden und die Aushebung grundgesetzlich geschützter Rechte wie Meinungs- und Kunstfreiheit geht).
Damals hatte er, noch vor dem ersten Prozeß, einen Pressebericht veröffentlicht, der über die damals stattgefundene Hausdurchsuchung und das skandalöse Verhalten der Polizeibeamten berichtete sowie den Text des Liedes enthielt, um Außenstehenden Ursache und Wirkung darzulegen. Daß mit der erneuten Anklage und Verurteilung eine Doppelbestrafung der gleichen „Tat“ erfolge (es wurde das Einstellen in das Weltnetz bereits im Hauptprozeß behandelt und verurteilt), blieb ebenso unberücksichtigt wie die Tatsache, daß nach Strafgesetzbuch und Pressegesetz Baden-Württembergs eine Verjährung vorliegt.
Entscheidend in diesem Prozeß war, daß alle Anklagepunkte so überzeugend widerlegt werden konnten (durch Angeklagten, Verteidiger und eine auch unter Drohungen standhaft bleibenden Zeugin), daß die Richterin, beide Schöffen und die Staatsanwältin nicht umhin kamen, dies offen einzugestehen. Konnte somit das „positive Tun“ nicht mehr verurteilt werden, sprach die Richterin nun plötzlich von einem Unterlassungsdelikt. Frank Rennicke hätte „es schuldhaft unterlassen, das Heimatvertriebenenlied aus dem Weltnetz zu nehmen.“ Vorgeworfen wird ihm letztlich nur ein Tag seines Presseberichtes im Weltnetz! In der Anklageschrift war jedoch das Einstellen und nicht die Unterlassung angeklagt, betonte der verteidigende Rechtsanwalt und wies auch auf die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Unterlassungsdelikt in diesem Falle hin. Selbst das Unterlassen (das Herausnehmen des Heimatvertriebenenliedes aus dem Weltnetz) wäre verjährt. Klar und logisch waren seine Ausführungen, die jedoch keinen Einfluß auf das Urteil hatten.
Musik hat Einfluß auf das Gemüt, dies ist unumstritten. Dem „Heimatvertriebenen-Lied“ von Frank Rennicke nachzusagen, es würde „den öffentlichen Frieden stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln und die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß es Teile der Bevölkerung böswillig verächtlich mache“ (§ 130), zeigt, daß dieser „Ausnahmeparagraph“ zu Recht vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand steht. Es ist mühsam den Richtern der verschiedenen Instanzen in ihrer Argumentation zu folgen; ermüdend und wohl auch vergeblich. Der Eindruck, daß die Justiz noch immer die Hure der Politik ist, hat sich in den Rennicke-Prozessen den Zuschauern immer wieder aufgetan!
Diese konnten bei allen Prozessen, letztlich auch beim dritten Prozeßtag wegen des „Internetvergehens“, praktizierte Rechtsbeugung verfolgen. Nachweislich unwahre Aussagen von Polizisten als Belastungszeugen gehören bei Prozessen gegen Frank Rennicke ebenso zum Alltag wie Sippenhaft oder die unglaublichen „Begründungen“ für die Strafverfolgung. So lautete die mündliche Urteilshauptbegründung im November 2000 durch den Böblinger Richter Dr. Payer, Rennickes Musik sei Schuld an der Ermordung eines Ausländerjungen im Sebnitzer Freibad (der „Fall Sebnitz“ wurde später dann als Lüge enttarnt – das Urteil gegen Frank Rennicke blieb jedoch bestehen).
Bei der bisher letzten Verurteilung durch die Richterin Arnoldt beim Landgericht Stuttgart wurde Rennickes angeblicher Gewaltaufruf, Relativierung von Hitlers Vernichtungsfeldzugs im Osten oder sein Antisemitismus im Lied durch die Liedtextzeile begründet wie „Macht der Knechtschaft doch ein Ende!“. Dem Sänger werden mit willkürlichen Interpretationen Dinge unterstellte, die einer objektiven Hinterfragung nie standhalten.
Daß diese willkürliche Auslegung eines Liedes einem Menschen wie Frank Rennicke sowohl das freie Recht auf Meinungsäußerung, wie das Recht der Kunstfreiheit nimmt, seiner Familie das Leben schwer und die Berufsausübung fast unmöglich macht, ist wohl staatlich gewollt. Inzwischen werden seine Auftritte verboten, der Lebensalltag seiner Familie zerstört, die Existenz unmöglich gemacht mit der „Begründung“ dieser politischen Urteile.
In seinem bemerkenswerten Schlußwort versuchte Frank Rennicke die immer gleichen Verfolgungsmethoden totalitärer Systeme gegenüber Andersdenkenden aufzuzeigen, welche bis ins Mittelalter mit seiner Hexen- und Ketzerverfolgung reichen. Die staatliche Repression, die Willkür und Verfolgung, der er und seine Familie nun seit über sechs Jahren ausgesetzt sind, stehen in keinem Verhältnis zum Tatvorwurf.
In der Verlesung des Urteils machte die Richterin deutlich, daß persönliche, rechtliche oder juristische Einwände keine Bedeutung haben. „Keine Toleranz gegen rechtsextremes Gedankengut“ wäre eine gerechtfertigte Forderung der Staatsanwaltschaft, welche sie auch teile. Dies betonte sie mehrmals und ließ keinen Zweifel dran aufkommen, daß eine Erhöhung der Strafe angemessen sei. Ein Jahr und sechs Monate Haft auf drei Jahre Bewährung, (welche nun von neuem beginnt), hinzu noch eine Geldstrafe von 1500,- an den „Weißen Ring“ wurden als Urteil verkündet und mit den Worten „Wer Wind sät, wird Sturm ernten“ gerechtfertigt.
Unter Protest verließ der Angeklagte noch während der Urteilsverlesung den Gerichtssaal, vor dessen Tür dann das Lied „Die Gedanken sind frei“ erklang.
Rennickes Rechtsanwalt beantragte direkt nach der Urteilsverkündung Revision zur Überprüfung dieses Urteils vor dem Oberlandesgericht und teilte bereits mit, sein Mandant werde bis zum Europäischen Gerichtshof gegen dieses und die vorhergegangenen Urteile für die Meinungs- und Kunstfreiheit eintreten.
Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zweierlei Dinge – und im Gerichtssaal wie auf hoher See ist man in Gottes Hand, so ein deutsches Sprichwort. Letztlich ist aber hier nur eines im „Spiel der politischen Mächte“ wirklich unerträglich – die Heuchelei, mit der man vorgeht. Mit dem „Jugendschutz“ wird ein sorgender Familienvater abgewürgt, mit der „Volksverhetzung“ ein im Ausland unter dortigen Patrioten auftretender beliebter deutscher Liedermacher verunglimpft, mit dem „Urteil im Namen des Volkes“ einem zeitkritischen volkstreuen Sänger die Möglichkeit seiner Berufung genommen, seine musikalische Sorge um sein Volk kriminalisiert und er sowie seine vorbildhafte Frau und seine fünf Kinder in Sippenhaft existenziell vernichtet. Letztlich wird hier nicht nur ein Sänger mundtot gemacht, sondern jedwede Kritik im Keim erstickt und ein Einzelner als Mahnung für andere vernichtet.
Hier stirbt nicht nur die Stimme eines Sängers – hier stirbt Gerechtigkeit, Freiheit und unser Volk.
Seit nunmehr 20 Jahren ist Frank Rennicke in gut 1000 Auftritten als Einzelner tätig – frank und frei spricht er mit seiner Gitarre und Stimme Abertausenden aus der Seele, klagt an, macht mit Witz und Ironie den täglichen Wahnsinn lächerlich und setzt dem Leid deutscher Menschen musikalisch ein Denkmal. Wer seine Auftritte kennt, weiß, wie behutsam er mit Gefühlen umgeht, wie er das Gesungene verinnerlicht und glaubwürdig vorlebt. Wer ihn kennenlernt, weiß auch um den Schmerz, den er für seinen Einsatz ertragen muß. Wie kaum ein anderer ist dieser ein „Volkssänger“ und wie kaum ein anderer ist er von der politischen Polizei als „Integrationsfigur der Rechten“ zu recht benannt worden.
Deswegen wird er vernichtet!
Der Erfolg ist sein Fehler. Und da er weder käuflich oder durch seinen Lebenswandel erpreßbar ist, selbst seine Familie unter Rufmord und Ausgrenzung standhält, wird der Terror gegen ihn und seine Familie erst dann ein Ende finden, wenn seine Vernichtung abgeschlossen wurde.
Wieviel kann aber ein Einzelner ertragen, wieviel Druck kann eine Familie standhalten? Und wie viele seiner Zuhörer wissen überhaupt um den täglichen Krieg, den dort eine Familie auszuhalten hat?
Die Feinde unseres Volkes wissen um den „Wert“ des Sängers Frank Rennicke – wissen es die Nationalen auch?
Platon schrieb vor über 2000 Jahren in seinem Buch über den Staat:
„Was geschieht dem Gerechten, wenn er auf diese Welt kommt? Nun, er wird gefesselt, gemartert, gegeißelt – und nach allen erdenklichen Qualen wird er als Mahnung für alle ans Kreuz geschlagen!“
PM
|